Kirchensynode: Keine Amtszeitbegrenzung für den Kirchenrat
An ihrer November-Versammlung sprach sich die Reformierte Kirchensynode gegen eine Amtszeitbeschränkung für die Mitglieder des Kirchenrates aus. Im Weiteren genehmigte das Kirchenparlament das Budget 2025 der landeskirchlichen Zentralkasse, das einen Ertragsüberschuss vorsieht.
Eine Motion von Peter Nater (Meilen) verlangte eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren für Kirchenrätinnen und Kirchenräte. Er begründete seinen Vorstoss damit, dass ein «zu langes Verharren in Führungsfunktionen Nachteile» mit sich bringe.
Kirchenrätin Katharina Kull wies in ihrer Entgegnung darauf hin, dass heute schon die Möglichkeit besteht, Mitglieder des Kirchenrates nicht wieder zu wählen und auch säkuläre politischen Gremien in aller Regel keine Amtszeitbeschränkung kennen würden. Hinzu komme, dass erzwungene Rücktritte zusammen mit freiwilligen Rücktritten zu grossen Rotationen führen können, wie die Amtszeitbeschränkung bei der Katholischen Kirche im Kanton Zürich nachteilig zeige. Die Kirchensynode teilte diese Einschätzung und lehnte die Motion mit grossem Mehr ab.
Budget 2025 mit Ertragsüberschuss und gleichbleibendem Zentralkassenbeitragssatz
Das Budget 2025 der landeskirchlichen Zentralkasse sieht für das kommende Jahr einen Ertragsüberschuss von rund 535'000 Franken vor. Er ist in erster Linie auf die sehr guten Steuereinnahmen im für das Budget 2025 relevanten Steuerjahr 2023 zurückzuführen; diese lagen mit rund 237 Mio. Franken fast 10 Mio. Franken über dem Vorjahr.
Dennoch verfolgt die Landeskirche einen Sparkurs, weil aufgrund des Mitgliederverlustes mittelfristig mit einem Rückgang der Steuereinnahmen zu rechnen ist. Für 2025 werden deshalb in den Gesamtkirchlichen Diensten beim Personal- wie auch beim Sachaufwand 5% gegenüber der Rechnung 2022 eingespart.
Für 2027 ist eine nochmalige Sparrunde vorgesehen. Im Ausblick auf die Jahre 2026 bis 2029 geht der Kirchenrat von einer jährlichen Reduktion der Steuereinnahmen von 1.5% aus.
Aufgrund der momentan guten Finanzsituation beantragte die Finanzkommission eine Reduktion des Satzes für die Beiträge der Kirchgemeinden an die Zentralkasse von 3.1 auf 3.0. Bei Beiträgen von rund 70 Mio. Franken würde das eine Differenz von rund 2.2 Mio. Franken ausmachen.
Es sei nicht angezeigt, dass die Zentralkasse auf Dauer mehr Reserven anhäufe, als sie für die laufenden Geschäfte brauche, betonte Kommissionspräsidentin Bettina Diener. Kirchenrätin Katharina Kull wies demgegenüber auf die Bedeutung der Kontinuität für die Einnahmen der Zentralkasse hin und darauf, dass die Differenz für die einzelnen Kirchgemeinden nicht erheblich sei.
Die Kirchensynode folgte dieser Argumentation mit knappen 53 zu 51 Stimmen und beliess den Zentralkassenbeitragssatz bei 3.1. In der Schlussabstimmung wurde das Budget 2025 mit grossem Mehr genehmigt.
Stärkung feministisch-theologischer Arbeit
Jacqueline Sonego Mettner, Zürich, reichte ein Postulat ein, dass den Kirchenrat einlädt, die «Stärkung feministisch-theologischer Arbeit» zu prüfen. Die Postulantin begründete ihren Vorstoss vor der Synode mit den bisherigen Verdiensten der Feministischen Theologie, unter anderem hinsichtlich neuer Fragen zum Gottesverständnis oder zum Zusammenhang von Frauenfeindlichkeit und Gewalt gegenüber Menschen und der Natur.
Angeregt werden Massnahmen etwa im Bildungsbereich und in der Ausbildung der Pfarrschaft. Der Kirchenrat nahm das Postulat entgegen.