Mitgliedschaft
Herzlich willkommen! Wir freuen uns, wenn Sie zu unserer Kirche gehören möchten. Die Mitgliedschaft bedeutet Zugehörigkeit zur reformierten Landeskirche und der Kirchgemeinde Ihres Wohnorts. Als Mitglied steht Ihnen eine Vielzahl von Angeboten offen, und Sie tragen solidarisch dazu bei, dass die Kirche ihren Dienst für die Menschen an Ihrem Ort und in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft leisten kann.
An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bieten wir Ihnen Begleitung an und schöpfen dafür aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und wenn ein nahestehender Mensch stirbt, bei der Abdankung, dem Abschiednehmen und in der Zeit der Trauer. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrerinnen und Pfarrer unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen.
Was spricht dafür, Kirchenmitglied zu sein? Wofür sollte man Kirchensteuer zahlen? Hier sind 12 Argumente, warum die Kirche wichtig ist, und 12 Gründe, warum Sie unbedingt dabei sein sollten.
Haben Sie weitere Fragen?
Auskunft gibt gerne auch unsere Kirchenratskanzlei
Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft
Kirche steht für eine gute Sache: für die frohe Botschaft von einem Gott, der den Menschen seine Liebe und Zuwendung entgegenbringt. Als Mitglied der reformierten Kirche tragen Sie diesen Auftrag mit.
Mit dem Eintritt können Sie Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im Feiern des Gottesdienstes, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Erwachsenenbildung und in der örtlichen und weltweiten Diakonie.
Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. An wichtigen Lebensstationen – von der Taufe bis zur Abdankung – bietet Ihnen die Kirche Begleitung, Seelsorge und Beratung an. Als Mitglied tragen Sie mit Ihren Kirchensteuern die Leistungen der Kirche mit, sind stimmberechtigt und für ein Amt in der Kirche wählbar.
Kircheneintritt: Sprechen Sie eine Pfarrerin oder einen Pfarrer an. Eine einfache Gelegenheit bietet sich nach jedem Gottesdienst in der Kirche. Oder Sie rufen eine Pfarrperson per Telefon an; die Nummer finden Sie auf der Webseite der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes.
Sie können uns gerne auch schriftlich kontaktieren. Schicken Sie eine E-Mail an Ihre Kirchgemeinde; auch die Mailadresse finden Sie auf der Webseite der Gemeinde. Sie können auch gleich das ausgefüllte Anmeldeformular (siehe «Anmeldeformulare» weiter unten auf der Seite) an die Kirchgemeinde Ihres Wohnortes senden. Diese leitet es weiter an die zuständigen Stellen (Pfarramt, Einwohneramt). Eine Pfarrerin oder ein Pfarrer wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Ihre Aufnahme bestätigen.
Die christliche Taufe, die Sie einst erhielten, ist weltweit und für das ganze Leben gültig. Falls Sie nicht getauft sind, diesen Schritt aber tun wollen, sind Sie herzlich dazu eingeladen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist dies aber nicht.
Möchten Sie der französisch-, der italienisch- oder der spanischsprachigen Kirchgemeinschaft der Zürcher Landeskirche beitreten? Dann können Sie direkt mit der Eglise évagélique réformée zurichoise, der Chiesa evangelica di lingua italiana, oder der Iglesia evangélica hispana Kontakt aufnehmen. Oder Sie verwenden das Anmeldeformular für die fremdsprachigen Kirchgemeinschaften (siehe «Anmeldeformulare» weiter unten auf der Seite).
Wir bedauern, dass Sie aus der Landeskirche austreten wollen, aber respektieren diesen Entscheid selbstverständlich. Gerne sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Kirchgemeinde bereit, mit Ihnen über Ihre Beweggründe zu sprechen.
Steht Ihr Entscheid dennoch fest, müssen Sie Ihre Austrittserklärung handschriftlich unterzeichnet – also per Post – der Kirchgemeinde Ihres Wohnortes einreichen. Sie werden dann von dort eine Bestätigung erhalten.
Ein rückwirkender Kirchenaustritt ist ausgeschlossen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Austrittserklärung bei der Kirchenpflege.
Sie sind jederzeit eingeladen, der Landeskirche wieder beizutreten.
Steht Ihr Austrittswunsch in Zusammenhang zur aktuellen Studie über die Missbräuche in der katholischen Kirche? In diesem Fall erlauben wir uns folgende Hinweise: Wo immer der Mensch im Zentrum steht, geschehen Übergriffe und Missbräuche – gewaltsame, sexuelle, spirituelle. Das ist leider auch in der Kirche nicht anders, denn die in ihr Mitarbeitenden sind wie überall Menschen mit Fehlern und Schwächen. Etwas gänzlich anderes ist jedoch der Umgang mit solchen Vorkommnissen. Auch in der Zürcher Landeskirche geschehen Übergriffe, wenn auch nur ein Bruchteil der nun durch die Studie in der katholischen Kirche bekanntgewordenen. Sie werden ausnahms- und toleranzlos sanktioniert und ggf. strafrechtlich verfolgt. Die Landeskirche engagiert sich seit vielen Jahren in der Prävention und hat dazu unter dem Stichwort «Grenzverletzungen» einen Kodex, weitere Unterlagen und eine für die Mitarbeitenden obligatorische Schulung erarbeitet.