Die Bezirkskirchenpflege Uster ist zuständig für die Aufsicht und Visitation der Kirchgemeinden, die zum kirchlichen Bezirk Uster gehören. Jeder dieser Kirchgemeinden ist ein bestimmtes Mitglied der Behörde zugewiesen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an dieses entsprechende Mitglied oder an das Präsidium der Bezirkskirchenpflege.
Jährliches Treffen der Bezirkskirchenpflege mit Vertretungen der Kirchenpflegen: 30. September 2024
Sitzungstermine 2024
14. Mai
2. Juli
17. September
Abgabetermine für Unterlagen der Kirchenpflegen an die Bezirkskirchenpflege
Budget der Kirchgemeinde: Dezember/Januar (binnen 30 Tagen nach der Genehmigung durch die Kirchgemeindeversammlung)
Jahresbericht der Kirchenpflege: 30. Juni
Jahresrechnung der Kirchgemeinde: 30 Juni (inkl. Anträge der Rechnungsprüfungskommission, Beschlüsse Kirchgemeindeversammlung, Bericht zur finanztechnischen Prüfung / Revisionsbericht)