Melde- und Beratungsstellen bei Grenzverletzungen
Betroffenen von sexualisierter Gewalt, Behördenmitgliedern und weiteren verantwortlichen Personen stehen verschiedene Melde- und Beratungsstellen zur Verfügung.
Möchten Sie einen Vorfall von sexueller Belästigung oder Missbrauch melden oder sich dazu beraten lassen? Haben Sie eine Grenzverletzung beobachtet und wissen nicht, was Sie unternehmen sollen? Wurden Sie als Behördemitglied über eine Grenzverletzung informiert und sind sich unsicher, wie Sie die Situation einschätzen sollen?
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie möglichst rasch Informationen und Unterstützung erhalten. Verschiedene Beratungs- und Meldestellen innerhalb und ausserhalb der Landeskirche stehen dafür zur Verfügung. Informieren Sie sich hier auf der Website, oder lassen Sie sich von der Ansprechperson für Vorgehensberatung, Sabine Scheuter, beraten, welche Stelle für Sie die richtige ist.
Ansprechperson
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Pfrn. Sabine Scheuter
Personalentwicklung und Diversity
Abteilung Kirchenentwicklung
Information zu Meldestellen und Beratung
Die Landeskirche unterscheidet zwischen Beratungsstellen und Meldestellen.
Wir empfehlen Personen, die von Grenzverletzungen betroffen sind, zuerst eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Ansprechpersonen auf den Beratungsstellen haben weitgehende Schweigepflichten. Sie können betroffene Personen darüber informieren, was eine offizielle Meldung bedeutet und welche Konsequenzen eine Meldung oder Anzeige für sie haben kann.
Die Meldestellen auf Ebene Kirchgemeinde oder Landeskirche haben Handlungspflichten: Sie müssen bei einer Meldung eine Abklärung und allenfalls ein internes oder externes Verfahren (Anzeige) in Gang setzen.
Für Betroffene, Behördenmitglieder und weitere Verantwortliche, Mitarbeitende und Freiwillige stehen unterschiedliche Ansprechpersonen zur Verfügung. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Ansprechsperson nicht in verschiedenen Rollen in eine Beratungssituation involviert wird. Die Ansprechpersonen für Betroffene stehen nur diesen zur Verfügung und übernehmen keine Vorgehensberatung für Behördenmitglieder.
Die Betroffenen können für die Beratung zwischen internen Ansprechpersonen und externen Beratungsstellen wählen. Je nachdem, ob eher die Unabhängigkeit der Beratung (externe Opferberatungsstellen, kantonale Ombudsstelle, von der Kirche beauftragte externe Ansprechperson) oder die interne Kenntnis der Organisation Kirche (interne kirchliche Ansprechpersonen) gewünscht wird, wählen sie zwischen den verschiedenen Angeboten. Als interne Ansprechpersonen stehen eine Frau und ein Mann zur Verfügung.
Empfehlung: Wir empfehlen den Betroffenen, sich bei schweren Fällen von sexualisierter Gewalt, beispielsweise bei sexueller Ausbeutung von Minderjährigen, zuerst an eine der kantonalen Opferhilfestellen zu wenden.
Die hier genannten Ansprechpersonen sind spezialisiert auf Grenzverletzungen, die mit sexualisierter Gewalt verbunden sind. Für weitere Konfliktsituationen oder Abklärung zu Mobbing steht folgende Ansprechperson der Landeskirche zur Verfügung:
Ansprechperson für Prävention und Vorgehensberatung
Pfrn. Sabine Scheuter
sabine.scheuter@zhref.ch
+41 44 258 92 30
Beratung zu folgenden Themen:
- Allgemeine Fragen zum Schutzkonzept
- Prävention und Schulungen
- Einschätzung von Risikosituationen und Beobachtungen
- Vorgehensberatung für zuständige Behörden und kirchliche Mitarbeitende
- Empfehlung von weiteren Fachpersonen und Fachstellen
Notfallnummer für Vorgehensberatung
Wenn die interne Ansprechperson für Vorgehensberatung nicht errreichbar ist, kann in dringenden Fällen die Organisation Krisenintervention Schweiz kontaktiert werden. Über diese Nummer ist rund um die Uhr eine externe Fachperson erreichbar.
+41 79 322 88 22
Diese Notfallnummer steht Pfarrpersonen, Sozialdiakon:innen, Katechet:innen und den zuständigen Behördenmitglieder zur Verfügung.
Beratung für Betroffene: interne kirchliche Ansprechpersonen
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Pfrn. Esther Cartwright
Psychologin, Gemeindepfarrerin in Winterthur-Veltheim
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Pfr. Markus Felss
Seelsorger Clienia Schlössli, Oetwil am See
Abteilung Spezialseelsorge
Beratung für Betroffene: von Kirche beauftragte externe Ansprechperson
Schweigepflicht
Interne und externe kirchliche Ansprechpersonen unterstehen weitgehenden Schweigepflichten. Sie unternehmen weitere Schritte nur in Absprache und im Einverständnis mit den Betroffenen. Ausnahmen bestehen insbesondere dann, wenn sie von einer Kindswohlgefährdung oder von der drohenden Gefahr einer schweren Schädigung einer minderjährigen oder erwachsenen Person erfahren.
Die kantonalen Opferhilfestellen unterstehen der Schweigepflicht nach Opferhilfegesetz. Sie sind auch Behörden gegenüber zum Schweigen verpflichtet.
Externe Beratungsstellen
Meldestelle auf Ebene Landeskirche
Der Meldestelle der Landeskirche sind Vorfälle zu melden, die von der Landeskirche als Arbeitgeberin untersucht werden sollen. Dies ist dann der Fall, wenn Pfarrpersonen involviert sind oder wenn ein Vorfall Angestellte der Gesamtkirchlichen Dienste betrifft. Die Meldestelle hat Handlungspflichten. Sie prüft, ob seitens der Landeskirche rechtliche Schritte erforderlich sind, insbesondere ob ein formelles Verfahren einzuleiten oder eine Meldung an andere Stellen (z.B. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) erforderlich ist.
RA Dr.iur. Martin Röhl, Leitung Rechtsdienst
+41 44 258 92 21
martin.roehl@zhref.ch
Meldestellen auf Ebene Kirchgemeinden
Betrifft die Meldung einen Vorfall in einer Kirchgemeinde, und ist keine Pfarrperson direkt involviert, so ist das von der Kirchenpflege bestimmte Behördenmitglied zuständig. Informieren Sie sich dazu auf der Website der Kirchgemeinde oder wenden Sie sich an das Präsidium der Kirchenpflege.
Erstberatung für Beschuldigte
Eine Beschuldigung wegen Grenzverletzungen kann grosse Unsicherheit auslösen. Die Erstberatung gibt rechtliche Orientierung und unterstützt ein faires Vorgehen.
Bernhard Egg, pens. Jurist, ehem. Kirchenrat
+41 79 664 00 77
begg@bluewin.ch