Darf eine reformierte Pfarrerin eine Trauung auf Wusch auch auf einer Alpwiese oder einen Taufgottesdienst unter dem Nussbaum im Garten feiern, wie dies freie Ritualbegleiter schon lange tun? Kann ein Kind den Religionsunterricht besuchen, obwohl seine Eltern nicht der Kirche angehören? Darf eine Kirchgemeinde den Angehörigen die Kosten für die Abdankung in Rechnung stellen, wenn der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten ist?
Solche Fragen sind nicht neu. Sie stellen sich aber öfter als früher. Individualisierung, Säkularisierung, steigende Mobilität prägen die Menschen und ihr Verhältnis zur Kirche. Die Landeskirche will sich diesen Veränderungen stellen. Es gehört zu ihrem Auftrag, nahe bei den Menschen in ihrer Verschiedenheit zu sein – und dies auch bei der Feier der wichtigen Stationen des Lebens: bei der Taufe, bei der Begleitung der Kinder auf dem Weg zur Konfirmation, bei der Trauung und bei der Abdankung.
Eine von der Landeskirche erarbeitete Handreichung trägt dazu bei, diese Herausforderung mutig anzugehen und für Pfarrpersonen und Kirchgemeinden Leitlinien für die Gestaltung der kirchlichen Lebensfeiern (sogenannte Kasualien) zu formulieren.