Kirchenrat
Der Kirchenrat ist die Exekutive der Zürcher Landeskirche. Er wird von der Kirchensynode gewählt. Seinen sieben Mitgliedern obliegt die Leitung der Landeskirche als Ganzes, der Gesamtkirchlichen Dienste, der Vollzug der Synodebeschlüsse sowie die Vertretung der Landskirche nach aussen.