Rechnungsprüfungskommission
Neben der Kirchenpflege braucht es auf der Ebene der Kirchgemeinden eine weitere Behörde, die für die Kirchgemeinde Verantwortung übernimmt: die Rechnungsprüfungskommission (RPK). Sie hat den Auftrag, den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde zu kontrollieren. Zu diesem Zweck prüft sie alle Anträge der Kirchenpflege von grosser finanzieller Tragweite: das Budget, die Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse wie Bauvorhaben oder die Schaffung neuer Stellen.