Rechnungsprüfungskommission

Neben der Kirchenpflege braucht es auf der Ebene der Kirchgemeinden eine weitere Behörde, die für die Kirchgemeinde Verantwortung übernimmt: die Rechnungsprüfungskommission (RPK). Sie hat den Auftrag, den Finanzhaushalt der Kirchgemeinde zu kontrollieren. Zu diesem Zweck prüft sie alle Anträge der Kirchenpflege von grosser finanzieller Tragweite: das Budget, die Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse wie Bauvorhaben oder die Schaffung neuer Stellen.

Voraussetzung zur Mitwirkung

Wenn Sie in einer Rechnungsprüfungskommission mitwirken möchten, so müssen Sie Mitglied der Landeskirche, fachkundig und unabhängig sein. Spezielle fachliche Anforderungen gelten für dasjenige Mitglied, das die RPK leitet. Und Sie müssen von den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde gewählt werden.

Wahl

Die Gesamterneuerungswahlen finden alle vier Jahre in der Kirchgemeinde statt. Beginn der nächsten Amtsdauer ist neu einheitlich der 1. Juli 2026.

Sie interessieren sich für das Amt?

Das freut uns! Nehmen Sie Kontakt auf mit dem Präsidium der Kirchenpflege oder dem Präsidium der Rechnungsprüfungskommission der Kirchgemeinde.

Informationen zur gewünschten Kirchgemeinde finden.

Broschüre «Ein Amt in der Kirche übernehmen»

Broschüre «Ein Amt in der Kirche»

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