Innovationskredit: Kriterien für die finanzielle Förderung

Der Innovationskredit der Landeskirche bietet Raum für kreative Ideen und neue Formen von Kirche. Wir unterstützen geeignete Vorhaben finanziell und begleiten sie. Für einen Förderentscheid werden die Kriterien aus dem Landeskirchlichen Innovationskonzept herangezogen. 

Ideen für neue Formen von Kirche können für 1 bis 2 Jahre mit einem kleinen Beitrag bis 20'000 Franken oder für 3 bis 7 Jahre mit einem grossen Beitrag bis 200'000 Franken unterstützt werden. Entscheidend für die Vergabe sind die folgenden Kriterien des Landeskirchlichen Innovationskonzepts. 

  1. Gemeinschaft

    Die Innovation besteht aus einer entstehenden Gemeinschaft, die sich als Ergänzung versteht zu bestehenden «Gemeinden» in einer polyzentrischen Landschaft von Orten und Formen einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche. Die Mitglieder dieser Gemeinschaft (also jene, die regelmässig an Treffen des neuen kirchlichen Orts oder der kirchlichen Form teilnehmen) verstehen sich im weiten Sinn als kirchliche Gemeinschaft.

  2. Reformiert

    Die Innovation versteht sich als Teil der Reformierten Kirche und pflegt die in der Kirchenordnung formulierte Offenheit, reformierte Werte und eine landeskirchliche Kultur.

  3. Neue Lebenswelten

    Die Innovation schafft Brücken zu vielfältigen Menschen, die momentan eher distanziert zum kirchlichen Handeln stehen.

  4. Beteiligung

    Der kirchliche Ort oder die kirchliche Form ist von Anfang an partizipativ mit diesen Menschen gestaltet worden. Damit wird die volkskirchliche Logik an mindestens einer Stelle überschritten (z.B. Orientierung an einer Lebenswelt statt am Ort, Region statt Kirchgemeinde, Thema statt Breite, Freiwillige statt Profis, gestalten statt konsumieren, im Café statt in der Kirche, usw.).

  5. Spiritualität

    Der neue kirchliche Ort oder die neue kirchliche Form wird getragen von einer Gemeinschaft, die sich regelmässig (z.B. einmal monatlich) trifft. Eine gelebte Spiritualität nimmt einen wichtigen Raum ein.

  6. Öffentlicher Auftritt

    Der neue kirchliche Ort oder die kirchliche Form hat einen Namen, der eine Identität gibt.

  7. Leitung

    Eine erkennbare Leitung des kirchlichen Orts oder der kirchlichen Form ist vorhanden. Sie kann von mehreren Personen, insbesondere auch von Freiwilligen, übernommen und alternierend gestaltet werden.

  8. Nachhaltigkeit

    Es sind Bemühungen sichtbar, die Gemeinschaft des neuen kirchlichen Orts oder der neuen kirchlichen Form zu vergrössern und alternative Finanzquellen zu erschliessen.

  9. Anerkennung

    Die Kirchenpflege oder der Kirchenrat anerkennt den kirchlichen Ort oder die kirchliche Form und ist bereit, angemessene Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Grundlage für Förderentscheide

Landeskirchliches Innovationskonzept

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