Kirchenrat nimmt Stellung zum assistierten Suizid in Heimen
Der Kirchenrat nimmt die kantonale Volksinitiative «Selbstbestimmung am Lebensende auch in Alters- und Pflegeheimen» zum Anlass, um die Position der reformierten Kirche und die ethischen und seelsorglichen Aspekte des assistierten Suizids darzulegen.
Die Volksinitiative wurde im November 2023 eingereicht. Sie fordert, dass unter anderem auch private Heime dazu verpflichtet werden, in ihren Räumen Beihilfe zum Suizid durch externe Organisationen zu erlauben. In Pflegeeinrichtungen, die von einer Gemeinde betrieben oder beauftragt sind, ist dies bereits heute Pflicht.
Der Regierungsrat hat sich im Februar mit einem Gegenvorschlag positioniert: Er unterstützt die Ausdehnung der Sterbehilfe auf private Alters- und Pflegeheime, lehnt sie aber für Spitäler und Strafanstalten weiterhin ab. Das Geschäft kommt im Frühjahr zur Behandlung in den Kantonsrat.
Der Kirchenrat gibt keine Abstimmungsempfehlung für die Vorlage. Er hält aber fest, dass das Thema die Kirche vielfach tangiert und grundsätzliche ethische Fragen aufwirft.
Zum assistierten Suizid positioniert sich die reformierte Kirche grundsätzlich mit einer hohen Gewichtung der Freiheit der Menschen, ihr Leben und ihr Lebensende verantwortlich selbst zu gestalten. Die Kirche sieht ihre Aufgabe in diesem Sinn auch darin, sterbewillige Menschen und ihr Umfeld auf Wunsch seelsorglich zu begleiten.
Volksinitiative: Dafür und dawider
In Bezug auf die Volksinitiative anerkennt der Kirchenrat Argumente der Befürworter und der Gegner. Für eine Gesetzesänderung etwa spreche, dass nicht immer die freie Wahl eines Alters- und Pflegeheims gegeben sei, so etwa, wenn ein Eintritt nach einem akuten Spitalaufenthalt unumgänglich und im bevorzugten Heim kein Platz frei sei.
Gegen den Vorstoss spreche, dass sich der Kanton mit der Revision des Spital- und Pflegegesetzes in Bezug auf Alters- und Pflegeheime für ein Wettbewerbssystem entschieden habe. Dieses würde durch die Gesetzesänderung unterlaufen.
Der Kirchenrat gibt auch zu bedenken, dass es trotz der gesellschaftlichen Akzeptanz von assistiertem Suizid auch die Wahrnehmung gebe, dass diese Möglichkeit den Druck auf Menschen erhöht, ihr Leben abzukürzen, um nicht zur Last zu fallen. Mit dem Weiterbestehen vom Heimen, die Sterbehilfe nicht zulassen, seien Schutzräume für Menschen gewahrt, die sich diesem Druck nicht aussetzen wollen.
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