Stabsdienst

Die Stabsdienste unterstützen den Kirchenrat, den Kirchenratspräsidenten, den Kirchenratsschreiber, die Geschäftsleitung und die Abteilungen in der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Kernaufgaben

  • Sicherstellung der Rechtmässigkeit des Handelns der kirchlichen Behörden und Organe,
  • Bereitstellung, Pflege und Weiterentwicklung von rechtlichen Grundlagen und strategischen Steuerungsinstrumenten,
  • Beratung und Unterstützung von Behörden und Organen der Landeskirche, der kirchlichen Bezirke und der Kirchgemeinden in Rechtsfragen,
  • Planung, Vor- und Nachbereitung sowie administrative Begleitung der Sitzungen des Kirchenrates und der Geschäftsleitung sowie von Konferenzen und Veranstaltungen des Kirchenrates,
  • Ausfertigung der Beschlüsse des Kirchenrates sowie von Verfügungen des Kirchenratspräsidenten und des Kirchenratsschreibers,
  • Führung der laufenden und ruhenden Ablage des Kirchenrates und der Gesamtkirchlichen Dienste sowie periodische Aktenablieferungen an das Staatsarchiv.

Ansprechperson