Finanzielle Beiträge
Die Landeskirche unterstützt eine breite Palette von Projekten. Was braucht es, damit der Kirchenrat einen finanziellen Beitrag gewährt? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Benötigen Sie eine Starthilfe oder einen Unterstützungsbeitrag für ein Projekt? Engagieren Sie sich mit Ihrem Projekt für Ziele, die den Interessen der Reformierten Kirche entsprechen? Dann können Sie bei uns ein Gesuch für einen finanziellen Beitrag einreichen. In den Fragen und Antworten ist aufgelistet, was Sie dabei beachten müssen.
Deklaration der Unterstützung
Deklaration der Unterstützung durch die Landeskirche
Fragen und Antworten zu finanziellen Beiträgen der Kirche
- Das Projekt ist im Interesse der Landeskirche
- Das Projekt überzeugt durch inhaltliche und formale Qualität
- Das Projekt hat eine überregionale Ausstrahlung
- Projekte im Ausland werden nur durch die Hilfswerke HEKS und Mission 21 unterstützt.
Das Gesuch ist in Form einer einzigen PDF-Datei mit folgenden Angaben einzureichen:
Begleitbrief:
- Inhalt: Kurzinformationen zum Projekt sowie eineBegründung, warum das Projekt bei der Reformierten Kirche Kanton Zürich eingereicht wird.
- Umfang: ein bis drei A4-Seiten.
Projektinformation mit Angaben zu:
- Projektinhalt
- Bezug zur Kirche
- Projektziel und Publikum
- Projektrealisierung
- Aufführungsorte
- Zeitlicher Ablauf, Meilensteine
- Informationen zu den beteiligten Personen
- Angabe von Website und Pressestimmen (dieses oder vorheriger Projekte)
Budget und Finanzplan mit Angaben zu:
- Detaillierte Aufstellung der Projektkosten
- Eigenleistungen
- erwartete Erträge
- erwartete Beiträge von anderen Institutionen
- Liste der angeschriebenen Organisationen betreffend Unterstützung
- gewünschter Beitrag des Kirchenrates
- Kontoangaben
Informationen zur Trägerschaft:
- Statuten
- Bilanz und Erfolgsrechung
- Letzter Jahresbericht
- Revisionsbericht
Die finanzielle Unterstützung durch die Reformierte Kirche Kanton Zürich ist für beitragsempfangende Institutionen mit der Auflage verbunden, diese Unterstützung zu deklarieren sowie freien Eintritt zum Besuch der Veranstaltung für persönliche Kontaktpflege zu gewähren.
- finanzielle Unterstützung
- Veröffentlichung auf auf der landeskirchlichen Website mit Link zu Ihrer Website
- Auflegen der Flyer in unseren Häusern
- Für Veranstaltungen: Datum der Veranstaltung
- Für Projekte mit unbestimmtem Datum: 3 Jahre ab Bewilligung
- Für Projekte und Veranstaltungen, die nicht durchgeführt werden können, werden keine Beiträge entrichtet.
Der Kirchenrat entscheidet in der Regel vier Mal jährlich über Beiträge.
Die Begutachtung eines Gesuchs nimmt etwa zwei Monate in Anspruch. Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Gesuche nicht behandelt werden können.
Letzter Eingabetermin für die 1. Beitragsrunde 2025: 15. Februar 2025.
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Edith Bächle
Beitragswesen, KIKO – Finanzen
Abteilung Ressourcen