Abdankung
Sie haben einen Ihnen nahestehenden Menschen verloren. Die Trauer braucht Zeit – es ist wichtig, sich diese zu nehmen. Wir begleiten Sie, wenn Sie dies wünschen, in der Zeit des Leids – und auf dem Weg zur neuen Hinwendung zum Leben.
Mit dem Pfarrer, der Pfarrerin, besprechen Sie die Gestaltung der Trauerfeier. Sie soll Ihnen und der verstorbenen Person entsprechen. Sie gibt Angehörigen, Freundinnen und Freunden Gelegenheit, Abschied zu nehmen und Gott für das Leben eines Menschen zu danken.
In der Regel findet die Trauerfeier in der Kirche oder in einer Abdankungskapelle statt. Ebenfalls möglich ist eine einfache Beisetzung am Grab oder eine Feier in der freien Natur. Unabhängig vom Ort hat die Trauerfeier die Form eines Gottesdienstes.
Ansprechperson
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Pfr. Matthias Bachmann
Gemeindeentwicklung und KirchGemeindePlus
Abteilung Kirchenentwicklung
Fragen und Antworten zur Abdankung
- Für die Organisation der Abdankung nehmen Sie bei einem Todesfall bitte zuerst mit dem Bestattungsamt der Wohngemeinde der verstorbenen Person Kontakt auf. Sie finden die Adresse auf der Webseite der Wohngemeinde. Dort erhalten Sie umfassende Auskunft über anstehende Fragen (Grab, Sarg, Urne, Traueranzeige, gewünschte Form der Bestattung und andere Belange).
- Das Bestattungsamt der Wohngemeinde legt in Absprache mit Ihnen Ort, Datum und Zeitpunkt der Abdankung fest.
- Das Bestattungsamt stellt in der Regel auch den Kontakt mit jener Pfarrerin oder jenem Pfarrer her, in deren Amtswoche die Trauerfeier fällt.
- Wenn die Trauerfeier von einer bestimmten Pfarrperson gestaltet werden soll, können Sie dies der amtlich zugewiesenen Pfarrperson mitteilen. Das Pfarrteam wird abklären, ob sich dies organisieren lässt.
- Mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin treffen Sie sich zu einem persönlichen Trauergespräch.
- Gemeinsam besprechen Sie den Ablauf der Trauerfeier und Ihre Wünsche und Vorstellungen.
Im Gespräch erzählen Sie der Pfarrerin oder dem Pfarrer von den Wünschen der verstorbenen Person und von Ihren Vorstellungen. Häufig wird ein bestimmtes Musikstück gewünscht oder Angehörige möchten selbst eine aktive Rolle übernehmen – die Pfarrperson geht gerne auf solche Anliegen ein.
Mitglieder der Landeskirche haben ein Anrecht auf eine Trauerfeier. War die verstorbene Person nicht Mitglied der reformierten Kirche, kann dennoch eine Trauerfeier gehalten werden. Sprechen Sie eine Pfarrperson in Ihrer Wohngemeinde darauf an.
Ja, unsere Kirche ist für alle Menschen da. Sie können sich an die Mosaic Church Zürich wenden, die als Fachstelle queere Menschen zu den Themen Taufe, Hochzeit und Abdankung berät. Oder Sie melden sich bei der amtlich bestimmten Pfarrperson in Ihrer Kirchgemeinde.
Die Trauerfeier ist für Sie kostenlos, wenn die verstorbene Person Mitglied der reformierten Kirche war. Andernfalls wird in der Regel ein Solidaritätsbeitrag an ein soziales Engagement der Kirchgemeinde in der Höhe von CHF 3000 fällig. Dieser Betrag entspricht dem Aufwand für eine Trauerfeier. Falls Sie sich einen solchen Beitrag nicht leisten können, sprechen Sie dies bitte an. Auf den Beitrag kann verzichtet werden, wenn die nächsten Angehörigen Mitglied der reformierten Kirche sind.