Kirchensynode
Die Kirchensynode ist das Parlament der Zürcher Landeskirche. Sie übt im Zusammenwirken mit der Gesamtheit der Stimmberechtigten der Landeskirche die gesetzgebende Gewalt aus.
Die Kirchensynode (Legislative) verhandelt nach parlamentarischen Regeln in öffentlich zugänglichen Sitzungen in der Bullinger-Kirche in Zürich. In der Regel findet vierteljährlich (März, Juni, September und November) eine ordentliche Versammlung statt. Hinzu kommen ausserordentliche Versammlungen nach Bedarf. Die Aufgaben und Befugnisse der Kirchensynode sind in der Kirchenordnung festgelegt, ihre Organisation und Arbeit in einer Geschäftsordnung geregelt.
Die Kirchensynode zählt 120 Mitglieder, zuzüglich je einer Vertretung der französisch-, italienisch- und spanischsprachigen Kirchgemeinschaften. Diese vertreten die gesamte reformierte Einwohnerschaft des Kantons und werden alle vier Jahre im Verfahren der Mehrheitswahl an der Urne gewählt. Es bestehen dieselben Wahlkreise wie bei den Wahlen in den Kantonsrat. Die Mehrheit der Vertreterinnen und Vertreter eines Wahlkreises darf nicht als Pfarrerin, Pfarrer, Angestellte oder Angestellter im Dienst einer Kirchgemeinde oder der Landeskirche stehen.
Die Vorbereitung der Versammlungen der Kirchensynode, die Behandlung der Geschäfte sowie Wahlen und Abstimmungen in der Kirchensynode richten sich nach der Geschäftsordnung.
Die Kirchensynode trifft sich vierteljährlich zu einer ordentlichen Versammlung sowie je nach Geschäftslast zu ausserordentlichen Versammlungen.
Hier finden Sie Geschäfte, Sitzungen und Protokolle der Kirchensynode. Mitglieder der Kirchensynode finden am Seitenende wichtige Downloads.
Ansprechpersonen
-
Claude Hengartner
Leitung Parlamentsdienst
Kirchensynode
-
Cornelia Lippuner
Administration Parlamentsdienst
Kirchensynode
Termine
- ABGESAGT: 16. Januar 2024 (ausserordentliche Versammlung)
- 19. März 2024 (ordentliche Versammlung)
- 25. Juni 2024 (ordentliche Versammlung)
- ABGESAGT: 9. Juli 2024 (ausserordentliche Versammlung)
- 24. September 2024 (ordentliche Versammlung)
- 26. November 2024 (ordentliche Versammlung)
- ABGESAGT: 28. Januar 2025 (ausserordentlich)
- 25. März 2025 (ordentlich)
- 24. Juni 2025 (ordentlich)
- 8. Juli 2025 (ausserordentlich)
- 23. September 2025 (ordentlich)
- 18. November 2025 mit Gottesdienst (ordentlich)
Aufgaben und Zuständigkeiten
- Beschlussfassung über Bibelübersetzung, Liturgie und Gesangbuch
- Erlass und Änderung der Kirchenordnung und von Beschlüssen die für alle Kirchgemeinden verbindlich sind
- Erlass und Genehmigung von Verordnungen, sofern die Kirchenordnung dies vorsieht
- Stellungnahme zur Änderung von Bestimmungen der Kantonsverfassung, welche die Landeskirche betreffen, und zu Revisionen des Kirchengesetzes
- Kenntnisnahme der Legislaturziele des Kirchenrates
- Beschlussfassung über gesamtkirchliche Aufgaben
- Behandlung von Initiativen, Motionen, Postulaten, Interpellationen, Schriftlichen Anfragen, Resolutionen und Petitionen
- Regelung der Entschädigung der Mitglieder der Kirchensynode, des Kirchenrates, der Bezirkskirchenpflegen und der Rekurskommission
- Aufsicht über die Geschäftsführung des Kirchenrates und der Rekurskommission sowie Abnahme der Jahresberichte
- Stellungnahme zu Fragen theologischer und kirchlicher sowie ethischer und gesellschaftlicher Natur durch öffentliche Erklärungen
- Beratung und Beschlussfassung über weitere vom Kirchenrat vorgelegte Geschäfte
- Beschlussfassung über Ausgaben, welche die Zuständigkeit des Kirchenrates überschreiten, bei neuen einmaligen Ausgaben bis zu 4 Mio. Franken, bei neuen jährlich wiederkehrenden Ausgaben bis zu 400 000 Franken
- Beschlussfassung über neue einmalige Ausgaben von mehr als 4 Mio. Franken und über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 400 000 Franken, unter Vorbehalt des fakultativen Referendums
- Festsetzung eines Rahmenkredites für Ergänzungspfarrstellen jeweils für deren Amtsdauer
- Festsetzung des Budgets der Landeskirche sowie der Beiträge der Kirchgemeinden an die Landeskirche in Steuerprozenten
- jährliche Kenntnisnahme des Finanzplanes der Landeskirche
- Prüfung und Genehmigung der Rechnungen der Landeskirche und ihrer Fonds
- Wahl der Kirchenratspräsidentin oder des Kirchenratspräsidenten und der weiteren Mitglieder des Kirchenrates
- Wahl der Mitglieder der Rekurskommission
- Wahl der Abgeordneten für die Abgeordnetenversammlung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes
- auf Vorschlag des Kirchenrates Wahl der kirchlichen Ombudsperson und von deren Stellvertreterin oder Stellvertreter
Fraktionen der Kirchensynode
Büro der Kirchensynode
Das Büro der Kirchensynode besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, zwei Vizepräsidentinnen bzw. -präsidenten, zwei Sekretärinnen bzw. Sekretären sowie den Fraktionsvorsitzenden.
Das Büro vertritt die Kirchensynode nach aussen. Es ist auch zuständig für die Abnahme der Protokolle der Sitzungen der Kirchensynode.
- Simone Schädler, Effretikon, Präsidentin
- Barbara Bussmann, Volketswil, 1. Vizepräsidentin
- Michael Bänninger, Winterthur, 2. Vizepräsident
- Barbara von Gunten, Regensdorf, 1. Sekretärin
- Peter Nater, Zumikon, 2. Sekretär
- Pfr. Renato Pfeffer, Richterswil, Religiös-soziale Fraktion
- Ruth Derrer Balladore, Zürich, Liberale Fraktion
- Pfr. Christian Meier, Grüt, Evangelisch-kirchliche Fraktion
- Heinrich Brändli, Kloten, Synodalverein
- Walter Brunner, Bubikon
- Guillaume Badoux, Zürich
- Annette Stopp Roffler, Wetzikon
- Peter Widmer, Forch
Ersatzstimmenzählerinnen
- Ursula Künsch, Winterthur
- Patrick Werder, Hettlingen
- Marie Drath
- Angela Wilhelm
Kommissionen der Kirchensynode
Die Kirchensynode kennt ständige Kommissionen und vorberatende Kommissionen für einzelne Geschäfte. Ständige Kommissionen sind:
- Geschäftsprüfungskommission
- Finanzkommission
Die Kirchensynode ist befugt, zu jedem von ihr zu behandelnden Geschäft in jedem Stadium der Behandlung eine Kommission zur Prüfung und Antragstellung einzusetzen. Die Bestellung von Kommissionen und die Ernennung ihrer Mitglieder erfolgt in der Regel durch das Büro der Kirchensynode.
Das Verfahren und die Arbeitsweise der Kommission sind in der Geschäftsordnung der Kirchensynode geregelt.
Aufgaben
Prüfung der Geschäftsführung sowie der Jahresberichte des Kirchenrates und der Rekurskommission.
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus sieben Mitgliedern. Ihr obliegt die Prüfung der Geschäftsführung sowie der Jahresberichte des Kirchenrates und der Rekurskommission. Über die Ergebnisse ihrer Prüfungen erstattet sie der Kirchensynode Bericht. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie vom Kirchenrat Auskünfte über einzelne laufende oder abgeschlossene Geschäfte verlangen und in die zugehörigen Akten Einsicht nehmen.
Mitglieder
- Nathalie Nüesch, Horgen, Präsidentin
- Peter Gutknecht, Steinmaur
- Carola Heller, Steg
- Daniel Lavanchy, Volketswil
- Nilas H. Schweizer, Regensdorf
- Jacqueline Sonego Mettner, Zürich
- Andreas Wildi, Zürich
Aufgaben
Unter anderem Prüfung der Jahresrechnung der Zentralkasse
Die Finanzkommission besteht aus sieben Mitgliedern. Ihr obliegt einerseits die Prüfung der Jahresrechnungen der Zentralkasse und aller dem Kirchenrat unterstehenden Verwaltungen, Fonds und Stiftungen auf ihre Richtigkeit und Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften und gefassten Beschlüssen. Anderseits überprüft sie den Voranschlag der Zentralkasse und die Anträge des Kirchenrates an die Kirchensynode in finanzieller Hinsicht. Über die Ergebnisse ihrer Prüfungen erstattet sie der Kirchensynode Bericht. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sie vom Kirchenrat Auskünfte über einzelne laufende oder abgeschlossene Geschäfte verlangen und in die zugehörigen Akten Einsicht nehmen.
Mitglieder
- Bettina Diener, Präsidentin
- Rüdiger Birkner, Zürich
- Urs-Christoph Dieterle, Uster
- Gerhard Hubmann, Forch
- Oliver Pierson, Dübendorf
- Simon Plüer, Oetwil an der Limmat
- Pfr. Roland Portmann, Volketswil
Abordnungen der Kirchensynode
- Dr. Roman Baur, Männedorf
- Gabriela Bregenzer, Oberrieden
- Dr. Corinne Duc, Zürich
- Pfr. Matthias Dübendorfer, Bassersdorf
- Pfr. Willi Honegger, Bauma
- Pfrn. Jolanda Majoleth, Zürich
- Pfr. Theddy Probst, Pfäffikon
- Pfrn. Esther Straub
- Pfr. Dominik Zehnder
Ersatzabgeordnete
- Monica Müller, Dietlikon
- Philipp Nussbaumer, Zürich
- Daniel Oswald, Uster
- Pfr. Ivan Walther, Urdorf
Delegierte der Kirchensynode
- Giorgio Girardet, Bubikon
- Petra Minder, Zürich
- Siegfried Oswald, Stammheim
- Peter Schmid, Bäretswil
- Agavni von Grünigen, Zürich
- Christiane Zwahlen, Zürich
Delegierte des Kirchenrates
- Nicolas Mori, Abteilung Kommunikation, Zürich
- Simone Strohm, Abteilung Kommunikation, Zürich
Fakultätsvertretung der Kirchensynode
Live Stream und Medienberichte
Zur Geschichte der Kirchensynode
Im April 1528 versammelte sich unter dem Vorsitz Huldrych Zwinglis zum ersten Mal die Synode der reformierten Kirche Zürichs. Während beinahe vier Jahrhunderten tagte sie als reine Pfarrerversammlung mit eingeschränkter Kompetenz. Dem volkskirchlichen Gedanken entsprechend wurde sie 1895 als gemischte Synode von Theologen und Laien neu geschaffen.
Downloads, Links und Formulare für die Parlamentsarbeit
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Sitzplan der Kirchensynode
PDF
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Entschädigungsreglement
Externer Link
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Formular für Fragestunde Kirchensynode
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Formular für Interpellation Kirchensynode
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Formular für Motion Kirchensynode
DOCX
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Formular für Postulat Kirchensynode
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Formular für Schriftliche Anfrage Kirchensynode
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Formular für Unterschriften Kirchensynode
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