Beiträge an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften

Das Tätigkeitsprogramm der Reformierten und Katholischen Kirchen im Kanton Zürich beinhaltet die finanzielle Unterstützung von nicht anerkannten Religionsgemeinschaften. Ein Faktenblatt gibt Auskunft über den Gesuchsprozess.

Am 3. Februar hat der Kantonsrat auf Antrag des Regierungsrates den verfassungsrechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich für die Jahre 2026 bis 2031 insgesamt CHF 300 Mio. an Kostenbeiträgen bewilligt.

Das dafür von der Reformierten Landeskirche und der Katholischen Kirche gemeinsam vorgelegte Tätigkeitsprogramm sieht vor, dass beide Kirchen in diesem Zeitraum nicht anerkannte Religionsgemeinschaften mit Beiträgen von CHF 1 Mio. pro Jahr und Kirche unterstützen. Mit dem Beschluss des Kantonsrates kann diese Massnahme nun umgesetzt werden. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der jeweiligen Kirchensynoden.

Ausgewiesene Projekte und Tätigkeiten

Beiträge werden für spezifisch ausgewiesene Projekte und Tätigkeiten entrichtet. Die Gesuche werden bei den Kirchen eingereicht und der Direktion der Justiz und des Innern zur Vorprüfung unterbreitet. Der Entscheid für die Gewährung eines Beitrags liegt bei den verantwortlichen Organen der beiden Kirchen.

Ein Faktenblatt gibt Aufschluss über finanzielle Rahmenbedingungen, geforderte Gesuchsunterlagen und Prozessschritte und benennt die Eingabestellen bei den Kirchen.

Die Kriterien für die Vorprüfung der Gesuche durch die Direktion der Justiz und des Innern wurden von dieser selbst festgelegt und durch ein Reglement ergänzt.

Eingabefrist für Beitragsgesuche für das Jahr 2026 ist der 31. März 2025.

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Faktenblatt für Gesuchsstellende: Beiträge an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften

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