Neu wird klar unterschieden zwischen Meldestellen und Beratungsstellen. Die Meldestellen auf Ebene Kirchgemeinde oder Landeskirche haben Handlungspflichten: Sie müssen bei einer Meldung eine Abklärung und allenfalls ein internes oder externes Verfahren (Anzeige) in Gang setzen. Die Beratungsstellen dienen in erster Linie der Beratung und unterstehen weitgehenden Schweigepflichten.
Bitte stellen Sie sicher, dass auch in Ihrer Kirchgemeinde die Informationen zu den Melde- und Beratungsstellen gut zu finden sind. Dazu gehört auch die Bekanntmachung einer zuständigen Person für Meldungen, die die Kirchgemeinde betreffen. Bitte informieren Sie neue Mitarbeitende über den Verhaltenskodex und die obligatorischen Schulungen.
Auch für Behördemitglieder, die für das Thema Grenzverletzungen zuständig sind, gibt es dieses Jahr wieder zwei Schulungstermine.