Kirchensynode genehmigt Jahresbericht und Jahresrechnung

Die reformierte Kirchensynode verabschiedete an ihrer Sommersession im Rathaus Hard den Jahresbericht 2023 der Landeskirche sowie die Jahresrechnung 2023 der Zentralkasse. Diese schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund CHF 738'000, der dem Eigenkapital zugewiesen wird.

Der Jahresbericht gibt Auskunft über das vielfältige Engagement und Wirken der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden. Die Ausgabe 2023 wurde von der Kirchensynode ohne Gegenstimme verabschiedet. Anfangs Dezember wird der Jahresbericht dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Jahresrechnung 2023 der Zentralkasse schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund CHF 738'000, der dem Eigenkapital zugewiesen wird. Dieses beträgt nunmehr rund CHF 71.65 Mio. Das gute Ergebnis ist in erster Linie höheren Erträgen zu verdanken – dies trotz Mehraufwendungen beim Personalaufwand von rund CHF 2.36 Mio., die vor allem auf zu tief budgetierte Sozialkosten zurückzuführen sind. Die Kirchensynode genehmigte die Jahresrechnung mit 94 zu 1 Stimme.

Einbezug der Kirchensynode bei Vernehmlassungen

Im Weiteren lag dem Kirchenparlament der Bericht des Kirchenrates zu einem Postulat vor, das auf den Einbezug der Fraktionen der Kirchensynode bei Vernehmlassungen des Kirchenrates zielte. Gemäss den Postulanten sollten die Fraktionen anlog den politischen Parteien beim Kanton zu Vernehmlassungen eingeladen werden.

Der Kirchenrat beantwortete das Anliegen abschlägig: Ein Vernehmlassungsverfahren diene dazu, «die von einem Erlass Betroffenen frühzeitig in den Rechtsetzungsprozess einzubinden». Bei den Fraktionen handle es sich aber in der Regel nicht um Betroffene und sie seien auch nicht den Parteien vergleichbar, da sie anders als diese nur «innerhalb des Parlaments tätig» seien. Zudem hätten sie die Möglichkeit, sich «mittels der parlamentarischen Handlungsinstrumente einzubringen». Schliesslich sei es den Fraktionen der Kirchensynode bereits heute möglich, sich freiwillig – auch ohne Einladung durch den Kirchenrat – an einer Vernehmlassung zu beteiligen.

Eine Reihe von Synodalen war mit dieser Antwort nicht zufrieden und verweigerte dem Bericht die Zustimmung. Letztlich war jedoch ausschlaggebend, dass der Kirchenrat durchaus auch Handlungsbedarf erkannte und nun sämtliche Unterlagen und die eingegangenen Vernehmlassungsantworten neu online veröffentlicht sowie die Kirchensynode über alle Schritte im Verfahren laufend informiert. Das Parlament nahm den Bericht mit 71 zu 20 Stimmen zur Kenntnis und schrieb das Postulat ab.

Im Rahmen der Fragestunde schliesslich fragte eine Synodale nach der Rolle von KI in der Kirche. Kirchenrat Andrea Marco Bianca wies in seiner Antwort auf die umfassenden und tiefgreifenden Auswirkungen hin, die KI auf sämtliche Handlungsfelder der Kirche bereits hat und zunehmend haben wird, angefangen nur schon beim Einsatz im Predigtdienst. Bianca plädierte für eine differenzierte statt ideologisierte Nutzung und auch dafür, sich als Kirche in ethische Debatten und die Gesetzgebung einzubringen.

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