Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich 

Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für Angebote der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (nachfolgend «Landeskirche») in den Bereichen Kurse, Tagungen, Seminare sowie Aus- und Weiterbildungen. 

Nicht erfasst werden Angebote vom Kloster Kappel sowie Kauf-, Bewirtungs- und Beherbungsverträge, soweit für diese abweichende Vertragsbedingungen gelten. 

Individuelle Absprachen gehen den AGB vor. 

Anmeldung 

Die Anmeldung erfolgt gemäss Angaben auf der Webseite, auf der das Angebot ausgeschrieben wird. In der Ausschreibung erwähnte zusätzliche Unterlagen sind, soweit nichts anderes vermerkt ist, mit der Anmeldung einzureichen. Der in der Ausschreibung genannte Anmeldeschluss ist verbindlich. 

Die Anmeldung ist verbindlich. Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden die vorliegenden AGB. 

Die ausschreibende Stelle entscheidet gemäss ihren jeweiligen Zulassungsbedingungen über die Teilnahme. 

Mit der Teilnahmebestätigung der Landeskirche wird der Vertrag gültig abgeschlossen. 

Inhalte 

Die Inhalte der Angebote, der Veranstaltungsort und der Zeitpunkt der Angebote richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Programmänderungen, Änderung des Veranstaltungsorts sowie personelle Änderungen (Dozierende, Leitung) bleiben vorbehalten. 

Werden gegenüber der Ausschreibung Änderungen nötig, sorgt die Landeskirche für gleichwertigen Ersatz. 

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. 

Teilnahmebescheinigung und Zertifikat 

Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die Auskunft über Art, Dauer und Inhalt des besuchten Angebots gibt. Führt ein Angebot zu einem qualifizierten Abschluss, wird bei Erfüllung der Voraussetzungen das entsprechende Zertifikat ausgestellt. 

Kosten 

Die Kosten werden in der jeweiligen Ausschreibung publiziert. Sie beinhalten den Betrag für die Teilnahme sowie abgegebene Unterlagen. Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Reise sowie allenfalls benötigte weitere Unterlagen (z.B. Literatur) werden, sofern in der Ausschreibung nicht anders vermerkt, vom Vertrag nicht erfasst und sind nicht im Preis inbegriffen. 

Bei mehrteiligen Angeboten erfolgt die Rechnungsstellung monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich. 

Ein allfälliger Antrag auf Ratenzahlungen muss zusammen mit der Anmeldung erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Ratenzahlungen. 

Die Kosten sind innert 30 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu begleichen. Werden die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden vom Angebot ausgeschlossen werden. Die Zahlungspflicht bleibt dennoch bestehen. 

Absage durch die Landeskirche 

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl gemäss Ausschreibung kann das Angebot abgesagt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. 

Die Landeskirche ist berechtigt, Angebote aus wichtigen Gründen abzusagen oder abzubrechen. Darunter fallen beispielsweise behördliche Massnahmen aufgrund von übergeordnetem Recht oder die fehlende Möglichkeit, personelle Ausfälle zu ersetzen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Muss ein mehrteiliges Angebot abgebrochen werden, so werden die Kosten anteilsmässig für die noch nicht durchgeführten Teile zurückerstattet. 

Aus wichtigen Gründen können Teilnehmende vom Angebot ausgeschlossen werden. Betreffend Kostenfolgen gilt Ziffer 6 Abs. 2. 

Jede darüberhinausgehende Haftung der Landeskirche wird ausgeschlossen. 

Abmeldung durch Teilnehmende 

Abmeldungen durch Teilnehmende müssen schriftlich per Post oder per E-Mail an die in der Aus-schreibung angegebene Adresse erfolgen. Sie werden erst mit Bestätigung durch die Landeskirche wirksam. 

Angebote ohne im Vertrag enthaltener Reise, Unterkunft und Verpflegung (Regelfall) 

Bei allen Umbuchungen und bei einer Abmeldung nach Vertragsabschluss gemäss Ziffer 2 bis einen Monat vor Beginn des Angebots ist eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 geschuldet. 

Bei einer Abmeldung einen Monat bis zehn Tage vor Beginn des Angebots sind 20% der Kosten gemäss Ziffer 5, mindestens aber CHF 50, geschuldet. 

Bei Abmeldung zehn und weniger Tage vor Beginn des Angebots oder Fernbleiben vom Angebot ohne Abmeldung sind die gesamten Kosten geschuldet. 

In begründeten Fällen und auf entsprechende Nachweise (Arztzeugnisse, etc.) können die Kosten auf schriftliches Gesuch hin teilweise oder ganz erlassen bzw. zurückerstattet werden. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerlass. Für mehrteilige Angebote wird der Abschluss einer privaten Annul-lationskostenversicherung empfohlen. 

Angebote mit im Vertrag enthaltener Reise, Unterkunft und Verpflegung (Ausnahme) 

Sind in einem Angebot die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung mitenthalten, kann die Landeskirche eine obligatorische Annullationskostenversicherung vorschreiben. Für nicht versicherte Ereignisse gilt bei einer Abmeldung 
- bis 90 Tage vor Kursbeginn: Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150 ist geschuldet. 
- zwischen 89 und 30 Tagen vor Kursbeginn: Das Kursgeld (ohne Unterkunft und Verpflegung, etc.) ist geschuldet. 
- weniger als 30 Tage vor Kursbeginn: Der Gesamtpreis ist geschuldet. 

Bei Zusage zu einer Reise schuldet der/die Angemeldete/-n den Beitrag für die Reisekosten, wenn die Reisetickets bereits bestellt worden sind. 

Versicherung 

Der Abschluss von Versicherungen wie Annullationskosten-, Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Vorbehalten bleibt eine obligatorische Annullationskostenversicherung. 

Haftung 

Für Diebstahl, Sach- und Personenschäden sowie Verlust von Wertgegenständen der Teilnehmenden im Rahmen der Angebote der Landeskirche wird keine Haftung übernommen. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Haftungsgesetzes. 

Adressänderung 

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Landeskirche unverzüglich über Adressänderungen zu informieren. 

Urheberrechte 

Von der Landeskirche zur Verfügung gestellte Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung (insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung und Zugänglichmachen) der Unterlagen ist nicht zulässig. Unterlagen, die explizit zur Weiterverwendung abgegeben werden, dürfen nur für den angegebenen Zweck weiterverwendet werden. 

Datenschutz 

Es wird auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite der Landeskirche verwiesen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zur Landeskirche gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.