Kooperation leben (2)
Das Legislaturziel 1 heisst «Kooperation leben». Wir spannen zusammen mit lokalen und regionalen zivilgesellschaftlichen Akteuren und anderen Glaubensgemeinschaften.
In einer immer stärker vernetzten Welt steht die Landeskirche nicht allein, sondern ist eingebunden in ein zivilgesellschaftliches Gefüge, von dem sie abhängt und das sie selber beeinflusst. «Die Landeskirche ist den Menschen nah und spricht sie in ihrer Vielfalt an», heisst es in der Kirchenordnung (Art. 5 Abs. 1). Das geschieht nicht von selber, sondern erfordert auf allen Ebenen des Kircheseins ein zielgerichtetes Vorgehen.
Das Gemeinwesen lebt von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Akteuren, die teils in vergleichbaren Handlungsfeldern tätig und mit dem gleichen Globalziel unterwegs sind: zum Wohl der Menschen in diesem Kanton. Mit dem Legislaturziel «Kooperation leben» soll eine stärkere Vernetzung mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren angestrebt werden, um die Wirkungsfelder der Landeskirche gezielt zu erweitern.
Wir setzen auf Vernetzung
Das planen wir konkret
Kirchgemeinden sind im lokalen und regionalen Sozialraum ein Akteur unter vielen, die an der Verbesserung des Lebens der Menschen arbeiten. Wenn nur noch ein Viertel aller Menschen Mitglied der Reformierten Kirche sind, dann sind neue kreative Koalitionen gefragt. In der verstärken, systematischen Kooperation mit Partnern liegt nicht nur die Möglichkeit, die eigene Arbeit wirksamer zu gestalten. Es geht auch um die Sichtbarkeit der Kirchgemeinde, um fachlichen Wissensaustausch, von dem auch die Kirchgemeinden profitieren, und um Beziehungsgestaltung mit allen Akteuren im Sozialraum, die vergleichbare Werte pflegen.
Die universitäre Studie «Kirchliche Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung im Kanton Zürich» von 2023 hat aufgezeigt, «dass die politischen Gemeinden zunehmend schlecht über die Tätigkeiten der Kirchgemeinden informiert sind und die Angebote von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung auch immer weniger wahrnehmen.» Die Landeskirche will deshalb die Empfehlung aufnehmen, der Beziehungspflege zu den kommunalen Behörden stärkeres Gewicht zu geben, in einen intensiveren Austausch mit ihnen zu treten und auch gemeinsame Angebote zu prüfen. Daneben soll die bewährte Zusammenarbeit mit dem Kanton im Rahmen gemeinsamer Legislatur-Schwerpunkte fortgesetzt werden.
Die ökumenische und interreligiöse Situation im Kanton Zürich wird immer vielfältiger. Im Zuge des Bevölkerungswachstums werden bestehende religiöse Gemeinschaften grösser und es entstehen auch neue. Bereits heute werden mit einer Anzahl dieser Gemeinschaften Kooperationen gepflegt, etwa über die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Kanton Zürich (AGCK-ZH) und über die vorhandenen Gefässe im Interreligiösen Dialog. Es ist vorgesehen, diese bestehenden Kooperationen zu sichten und zu klären, neue Kooperationsthemen, gemeinsame Interessen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu definieren und damit auf neue potenzielle Kooperationspartner zuzugehen.
Die kirchlichen Liegenschaften sind Herausforderung und Potenzial zugleich. Der notwendige Rückbau der kirchlichen Infrastruktur durch die Mitgliederentwickung ist auch eine Chance – wenn die Landeskirche die Gelegenheit wahrnimmt, die vorhandenen Räume anders zu nutzen. Wichtig sind dafür ein Bewusstsein auch über den ideellen Wert von Gebäulichkeiten Wert und das Innovationspotenzial der kirchlichen Liegenschaften. Zudem braucht es weitsichtige Immobilienstrategien, die inhaltlich zweckmässig ausgerichtet sind sowie günstige Rahmenbedingungen für kreative Neubeginne. Sogenannte Soziallabore können diese Fragen und Aufgaben lösen helfen. Ein Konzept dafür liegt bereits vor. Die Umsetzung soll in Kooperation mit dem Kanton Zürich erfolgen.