Pfarrkapitel und das Amt der Dekanin, des Dekans

Im Pfarrkapitel versammeln sich die in einem kirchlichen Bezirk wohnhaften Mitglieder des zürcherischen Ministeriums. Jedes Pfarrkapitel wählt auf die Dauer von vier Jahren seine Vorsteherschaft, bestehend aus der Dekanin oder dem Dekan und mindestens zwei weiteren Mitgliedern.

Jeder kirchliche Bezirk verfügt über eine Dekanin oder einen Dekan. Diese respektive dieser bildet zusammen mit mindestens zwei weiteren Mitgliedern des Pfarrkapitels den Vorstand des Pfarrkapitels.

Die Dekanin bzw. der Dekan vertritt das Pfarrkapitel nach aussen und bildet das Verbindungsglied der Pfarrerschaft des Bezirks zur Bezirkskirchenpflege und zum Kirchenrat. Sie nehmen ausserdem an den Sitzungen der Bezirkskirchenpflege mit beratender Stimme und Antragsrecht teil.

Amtierende Dekaninnen und Dekane in den Bezirken

Aufgaben der Dekanin, des Dekans

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